Unsere Case Studies geben Einblicke in reale Kundenprojekte und zeigen, wie unsere Lösungen im Alltag funktionieren – nachvollziehbar, skalierbar und belastbar. Wir beschreiben Ausgangslage, Anforderungen und Umsetzung und machen den erzielten Mehrwert anhand konkreter Ergebnisse sichtbar. So erhalten Sie einen authentischen Eindruck davon, wie moderne IT- und Sicherheitslösungen in unterschiedlichen Organisationen eingesetzt werden. Wir danken unseren Kunden für das Vertrauen und die Bereitschaft, ihre Erfahrungen öffentlich zu teilen.
Mit der Simon Hegele Gesellschaft für Logistik und Service mbH zeigen wir, wie ein international tätiger Logistikdienstleister Anforderungen aus dem Luftsicherheitsgesetz (LuftSiG) technisch umsetzt – mit Fokus auf Session Recording, revisionssichere Nachweisführung und das Vieraugenprinzip. Ergänzend wird aufgezeigt, wie sich die Massnahmen auf NIS2 sowie ISO/IEC 27001 abbilden lassen. Im Mittelpunkt stehen prüfbare Nachweise für Revisionen, Audits und behördliche Kontrollen – dort, wo reine Logdaten für eine belastbare Rekonstruktion nicht ausreichen.
Die Simon Hegele Gesellschaft für Logistik und Service mbH ist ein international tätiger Logistik- und Serviceanbieter mit Schwerpunkten in den Bereichen Industrie-, Gesundheits- und Kontraktlogistik. Als Teil kritischer Lieferketten verarbeitet das Unternehmen sensible Kunden- und Auftragsdaten und betreibt standortübergreifende IT-Systeme für Lagersteuerung, Transportmanagement und kundenspezifische Mehrwertservices. An luftfahrtnahen Standorten gewinnen Anforderungen aus dem Luftsicherheitsgesetz (LuftSiG) besondere Bedeutung: Zugriffe auf sicherheitsrelevante Systeme müssen nachvollziehbar, prüffähig und revisionssicher dokumentiert werden. Gleichzeitig lassen sich die umgesetzten Massnahmen konsistent auf NIS2 und ISO/IEC 27001 mappen.
In luftfahrtnahen Prozessen – insbesondere im Umfeld von Luftfracht, sicheren Lieferketten und zugangsbeschränkten IT-Systemen – unterliegt Simon Hegele den Vorgaben des Luftsicherheitsgesetzes (LuftSiG). Diese verlangen eine lückenlose Nachvollziehbarkeit sicherheitsrelevanter Zugriffe, klare Verantwortlichkeiten sowie die Möglichkeit zur nachträglichen Prüfung durch interne Stellen oder Behörden. Klassische Systemlogs reichten dafür nicht aus: Weder liessen sich konkrete Benutzeraktivitäten belastbar rekonstruieren, noch war eine saubere Umsetzung des Vieraugenprinzips technisch abgesichert. Ziel war deshalb eine revisionssichere Nachweisführung, die auch bei Audits und externen Prüfungen Bestand hat. Parallel sollten die Massnahmen so gestaltet werden, dass sie Anforderungen aus NIS2 sowie ISO/IEC 27001 gezielt unterstützen.

Sebastian Frank
Drei zentrale Anforderungen standen im Fokus:
- Revisionssichere Session-Aufzeichnung – vollständige, unveränderbare Aufzeichnung privilegierter Sitzungen zur späteren Nachvollziehbarkeit, insbesondere für luftfahrtrelevante IT-Systeme.
- Vieraugenprinzip & organisatorische Kontrolle – Trennung von operativer Tätigkeit und Kontrolle, inklusive nachvollziehbarer Freigabe- und Prüfprozesse.
- Regulatorische Nachweisführung (LuftSiG mit Mapping auf NIS2 & ISO 27001) – technische Belege für Zugriffe, Identitätsprüfungen und Systemnutzung, geeignet für Revision, Wirtschaftsprüfer und behördliche Kontrollen.
Die bis dahin eingesetzten Log- und Monitoring-Mechanismen lieferten lediglich fragmentierte Informationen. Eine belastbare Beweisführung im Sinne des LuftSiG war damit nicht möglich.
Zur Umsetzung dieser Anforderungen wurde die Syteca-Plattform als Lösung für Session Recording, Audit-Trail und Kontrollmechanismen eingeführt. Der Fokus lag bewusst auf der vollständigen, revisionssicheren Aufzeichnung privilegierter Sitzungen. Syteca ermöglicht damit den Nachweis, wer wann, von wo und in welchem Kontext auf sicherheitsrelevante Systeme zugegriffen hat – eine zentrale Anforderung aus dem LuftSiG. Die so erzeugten Nachweise lassen sich zusätzlich auf Anforderungen aus NIS2 und ISO/IEC 27001 abbilden.
Warum Syteca?
Session Recording ohne Betriebsunterbruch integrieren
Technische Kontrollen und Nachweise für LuftSiG und NIS2
Die Techway GmbH begleitete Simon Hegele von der initialen Anforderungsaufnahme über die Systemarchitektur bis zur produktiven Einführung von Syteca. Als Integrationspartner verantwortete Techway die Anbindung relevanter Zielsysteme, die Ausgestaltung von Rollen- und Kontrollkonzepten (inkl. Vieraugenprinzip) sowie die Definition von Aufbewahrungs- und Löschregeln im Einklang mit LuftSiG. Workshops und Schulungen für IT-Betrieb, Informationssicherheit und Revision stellten sicher, dass Session Recording und Audit-Nachweise nicht nur technisch, sondern auch organisatorisch sauber im Kontrollsystem verankert wurden – mit Mapping auf NIS2 und ISO/IEC 27001.
Mit Syteca schafft Simon Hegele die technische Grundlage für revisionssicheres Session Recording, Auditierbarkeit und das Vieraugenprinzip im Sinne des Luftsicherheitsgesetzes. Gleichzeitig lassen sich die umgesetzten Massnahmen konsistent auf Anforderungen aus NIS2 und ISO/IEC 27001 abbilden. Die Lösung bietet damit einen pragmatischen Einstieg in regulatorisch belastbare Nachweisführung mit der Option, Privileged Access Management künftig schrittweise zu erweitern.
Warum ist Session Recording im LuftSiG-Kontext besonders wichtig?
Das Luftsicherheitsgesetz verlangt belastbare Nachweise über sicherheitsrelevante Tätigkeiten und Zugriffe. Session Recording ermöglicht eine nachvollziehbare, prüffähige Rekonstruktion von Aktionen – über reine Logevents hinaus.
Wie unterstützt Syteca Auditierbarkeit und Beweisführung?
Syteca kombiniert Session-Aufzeichnungen mit einem revisionssicheren Audit-Trail und auswertbaren Reports. Damit lassen sich Zugriffe, Aktionen, Zeitbezug, Systemkontext und Verantwortlichkeiten für Revision und externe Prüfungen konsistent belegen.
Wie wird das Vieraugenprinzip technisch und organisatorisch unterstützt?
Durch dokumentierbare Kontroll- und Review-Prozesse: privilegierte Sessions werden nachvollziehbar aufgezeichnet und können durch autorisierte Stellen geprüft werden. So entsteht eine klare Trennung zwischen Durchführung und Kontrolle.
Welche Beziehung hat das zu NIS2 und ISO/IEC 27001?
Die im LuftSiG-Kontext umgesetzten Nachweise lassen sich auf Anforderungen aus NIS2 (Nachweis wirksamer Schutzmassnahmen) sowie ISO/IEC 27001 (Logging/Monitoring, Segregation of Duties, Governance) abbilden – ohne dass klassisches PAM bereits aktiv genutzt werden muss.



